Übersicht
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Preise
4. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
5. Aufrechnung und Zurückbehaltung
6. Fertigstellung und Lieferbedingungen
7. Änderungen und Anpassungen nach Vertragsabschluss
8. Vertragserfüllung
9. Entgegennahme bzw. Abnahme der Ware
10. Erfüllungsort
11. Sachmängelhaftung
12. Haftung für sonstige Schäden
13. Eigentumsvorbehalt
14. Ersatzteile
15. Erweitertes Pfandrecht
16. Urheber-, Design- und Markenrecht
17. Datensicherung und Zugang zur Website
18. Information zum Datenschutz
19. Zusätzliche Bestimmungen des Onlineshops „shop4race“
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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1. Geltungsbereich
- Die nachstehenden Bedingungen der Schläppi Race-Tec GmbH, Hausenstrasse 68, CH-3860 Meiringen, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer UID CHE-113.491.033, vertreten durch die jeweiligen Organe (nachfolgend: Schläppi Race-Tec) gelten ausschliesslich für alle Verträge, die der Kunde mit Schläppi Race-Tec für die Erbringung von Dienstleistungen im Tuning-, Motorsport- und Technikbereich in der Automobilbranche sowie dem Handel mit entsprechenden Produkten (einschliesslich des Webshops „shop4race“) abschliesst.
- Es gelten jeweils die Allg. Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
- Die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit auf der Website von Schläppi Race-Tec unter https://www.schlaeppi-racetec.ch/ in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar.
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf den Bestimmungen des schweizerischen Rechts (insbesondere den Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag gemäss Art. 184 ff. OR) und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen oder stillschweigenden Anerkennung durch den Kunden.
- Bei Rechtsgeschäften mit Kunden, die über den Online-Shop „shop4race“ (https://www.shop4race.ch/) abgeschlossen werden, gelten zusätzlich die unter § 19 angeführten Bestimmungen. Sollten diese in einem allfälligen Widerspruch zu den übrigen Allgemeinen Bedingungen stehen, gehen diese den Allgemeinen Bedingungen vor.
2. Vertragsschluss
- Sämtliche rechtsgeschäftliche Handlungen zwischen dem Kunden und Schläppi Race-Tec erfolgen ausschliesslich unter den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Diese gelten dabei als Vertragsbestandteil, soweit nicht durch eine Individualvereinbarung zwischen Schläppi Race-Tec und dem jeweiligen Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
- Individuelle Abreden (Änderungen bzw. Ergänzungen) zwischen Schläppi Race-Tec und dem Kunden haben stets Vorrang, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Schriftform.
- Angebote von Schläppi Race-Tec, egal ob diese auf deren Internetseite oder in den von dieser zur Verfügung gestellten Preislisten und Prospekten enthalten sind, sind unverbindlich. Es handelt sich bei diesen Angaben lediglich um eine Einladung des Kunden zur Antragstellung.
- Für den gültigen Vertragsabschluss zwischen Schläppi Race-Tec und dem jeweiligen Kunden ist ein entsprechendes Angebot von Schläppi Race-Tec vorausgesetzt. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Schläppi Race-Tec zustande. Vorbehalten bleibt diesbezüglich der Abschluss des Vertrages anlässlich eines persönlichen Gesprächs unter Anwesenden oder aufgrund der Lieferung der Kaufsache durch Schläppi Race-Tec und der damit zusammenhängenden konkludenten Begleichung der Forderung durch den Kunden.
- Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich dabei nicht eindeutig um eine Offerte handelt, welche innert 48 Stunden schriftlich bzw. auf dem elektronischen Wege durch Schläppi Race-Tec bestätigt wird.
- Die Gültigkeit einer von Schläppi Race-Tec erstellten und dem Kunden gegenüber eröffneten, bzw. zugestellten Offerte ist auf 60 Tage beschränkt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Sofern auf den von Schläppi Race-Tec zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. Zeichnungen, Skizzen, Beschreibungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten ersichtlich sind oder dahingehende Auskünfte erteilt wurden, sind diese nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
- Insbesondere zumutbare technische (z. B. fahrzeugspezifische Daten im Bereich des Fahrwerks, der Abgas- und Motorentechnik) und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten. Daraus lassen sich insbesondere keine Rechte gegenüber Schläppi Race-Tec herleiten.
3. Preise
- Der zu bezahlende Preis der Leistung von Schläppi Race-Tec richtet sich nach deren Auftragsbestätigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist.
- Die angegebenen Preise von Schläppi Race-Tec sind grundsätzlich Nettopreise und enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht. Diese ist hinzuzurechnen und geht zu Lasten des Kunden.
- Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden die mit der Leistungserbringung möglicherweise zusammenhängenden Kosten wie folgt verteilt:
- Schläppi Race-Tec übernimmt allfällige Mass-, Wäge- und Verpackungskosten (innerhalb der Schweiz).
- Der Kunde übernimmt die mit dem Transport anfallenden Kosten.
- Der Kunde übernimmt die Kosten zur Überprüfung der Ware.
- Bei Lieferungen ausserhalb der Schweiz können weitere Kosten anfallen, die Schläppi Race-Tec nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise auch Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z. B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z. B. Zölle).
- Liegen zwischen Vertragsabschluss und der vereinbarten Leistungserbringung durch Schläppi Race-Tec mehr als zwei Monate, ist Schläppi Race-Tec berechtigt, den Preis anzupassen, falls sich bis zur Fertigstellung des Leistungsgegenstands die Löhne, die Materialkosten, die Rohstoffpreise, die Land- oder Seefrachten, die Steuern, die Zölle oder die marktmässigen Einstandspreise erhöht haben.
4. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
- Schläppi Race-Tec ist berechtigt, bei der Auftragsbestätigung im Sinne eines Kostenvoranschlags eine entsprechende Vorauszahlung zu verlangen. Ist eine solche Vorauszahlung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Produkt- bzw. Dienstleistungskosten bis zu einem Gesamtwert von CHF 10’000.00 innerhalb von 10 Tagen nach der Leistungserbringung durch Schläppi Race-Tec zu bezahlen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Produkt- bzw. Dienstleistungskosten bei einem Gesamtwert von über CHF 10’000.00 im Umfang von einem Viertel im Zeitpunkt der Leistungserbringung und im Umfang von Dreiviertel innert 10 Tagen nach der Leistungserbringung zu bezahlen.
- Werden die unter § 4.1, § 4.2 und § 4.3 aufgeführten Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten, ist Schläppi Race-Tec berechtigt:
- Sofort die Forderung gegenüber dem Kunden zu stellen und eine angemessene Nachfrist zur Bezahlung einzuräumen.
- Für die ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen.
- Allenfalls weitere gegenüber dem Kunden bestehende Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen, bzw. diese Waren und/oder Dienstleistungen bis zur Begleichung der Forderung zurück zu behalten.
- Sofern auch nach Ablauf einer von Schläppi Race-Tec gewährten angemessenen Nachfrist die Sicherheitsleistungen bzw. Zahlungen durch den Kunden noch nicht erfolgt sind, kann Schläppi Race-Tec vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht besteht unbesehen des Umstandes, ob bereits eine Teillieferung erfolgt ist oder nicht.
- Eine etwaige Berichtigung der Rechnung seitens des Bestellers muss spätestens 1 Woche nach Zugang der Rechnung erfolgen.
- Schläppi Race-Tec ist insbesondere zur Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden befugt, falls dieser den ihm obliegenden Leistungs- und Zahlungsversprechen nicht gehörig nachkommt.
- Sofern der Kunde die jeweiligen Zahlungsbedingungen nach § 4.2 und § 4.3 nicht einhält, ist dieser unbesehen einer allfällig ausgesprochenen Mahnung ab dem jeweiligen Zeitpunkt der Zahlungsfälligkeit zusätzlich zur Leistung eines Verzugszinses in Höhe von 5 % der Gesamtforderung verpflichtet.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltung
- Gegen Ansprüche von Schläppi Race-Tec kann der Kunde nur die Verrechnung erklären, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und dies innert 10 Tagen nach der Erbringung der Leistung angezeigt wird.
- Im Falle eines von Schläppi Race-Tec erstellten Kostenvoranschlags können die erbrachten Leistungen dem Kunden berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis beruht.
6. Fertigstellung und Lieferbedingungen
- Schläppi Race-Tec verpflichtet sich, dem Kunden in Schriftform den als verbindlich bezeichneten Liefertermin bzw. Termin der Dienstleistungserbringung mitzuteilen. Im Falle einer Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wird.
- Kommt es zu einer Änderung oder Erweiterung gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat Schläppi Race-Tec unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Liefer- bzw. Dienstleistungserbringungstermin zu nennen.
- Der in der Auftragsbestätigung von Schläppi Race-Tec mitgeteilte Liefer- bzw. Leistungstermin ist grundsätzlich verbindlich, vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Schläppi Race-Tec oder beim Hersteller eintreten. Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, staatliche Massnahmen, Nicht-erteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefer- bzw. Leistungstermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Schläppi Race-Tec ist bei solchen Ereignissen insbesondere nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges verpflichtet. Schläppi Race-Tec ist jedoch verpflichtet, den Kunden über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Kunde – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten.
- Bei Verzögerungen ausserhalb der in § 6.3 genannten Fällen, hat der Kunde nachfolgende Rechte:
- Ansetzung einer angemessenen Nachfrist zur Leistungserbringung, sofern er dies Schläppi Race-Tec unverzüglich mitteilt.
- Der Kunde kann eine Teillieferung verlangen, sofern dies möglich ist und unverzüglich Schläppi Race-Tec mitgeteilt wird.
- Rücktritt vom Vertrag bzw. Verzicht auf die nachträgliche Leistungserbringung, nachdem die gemäss § 6.4a angesetzte Nachfrist ohne Leistung verstrichen ist, bzw. die Leistungserbringung durch Schläppi Race-Tec unmöglich geworden ist.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
7. Änderungen und Anpassungen nach Vertragsabschluss
- Wünscht der Kunde nach der Auftragsbestätigung durch Schläppi Race-Tec eine Änderung, hat er dies Schläppi Race-Tec schriftlich mitzuteilen. Diese prüft und informiert anschliessenden den Kunden innert zwei Wochen jedoch bis spätestens zur Ablieferung der Ware oder dem Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung, zu welchen Auswirkungen in Bezug auf die Erbringung der Leistung durch Schläppi Race-Tec (insbesondere im Zusammenhang mit dem zuvor vereinbarten Liefertermin und dem Preis) dies führt. Sofern die gewünschte Änderung aus irgendeinem Grund nicht mehr möglich ist, teilt auch dies Schläppi Race-Tec dem Kunden mit.
- Die Gültigkeit eines von Schläppi Race-Tec verfassten Angebots zur Änderung ist auf die Dauer von einer Woche bzw. bis zum Zeitpunkt der ursprünglich vereinbarten Leistungserbringung durch Schläppi Race-Tec befristet. Erfolgt die Annahme dieses Angebots nicht innert dieser Frist, verfällt das Angebot und der Leistungsinhalt richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsinhalten.
- Von einer möglichen Änderung des vereinbarten Leistungsprogramms ausgenommen sind bereits erbrachte Dienstleistungen bzw. Lieferungen. Diese können nur mit ausdrücklicher Einwilligung von Schläppi Race-Tec zurückgegeben bzw. zurückerstattet werden.
8. Vertragserfüllung
- Der Umfang bzw. die Ausführung der von Schläppi Race-Tec zu erbringenden Leistung richtet sich nach der von Schläppi Race-Tec erstellten und versendeten Auftragsbestätigung bzw. Bestätigung der Änderung durch Schläppi Race-Tec.
- Mit der Vertragserfüllung gehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, Nutzen und Gefahren auf den Käufer über.
9. Entgegennahme bzw. Abnahme der Ware
- Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bzw. die Erbringung der Dienstleistung gemäss der schriftlichen Bestätigung von Schläppi Race-Tec zum vereinbarten Zeitpunkt entgegen zu nehmen/abzunehmen und diese Ware bzw. Dienstleistung zu bezahlen.
- Verzögert sich die Versendung versandbereiter Waren aus Gründen, die nicht von Schläppi Race-Tec zu vertreten sind (vgl. § 6), so können die weiteren Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
- Schläppi Race-Tec behält sich insbesondere das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/-leistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.
- Sofern nicht explizit ein Abnahmeverfahren zwischen den beteiligten Parteien vereinbart worden ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen.
10. Erfüllungsort
- Der Erfüllungsort bei Leistungen ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die Werkstatt von Schläppi Race-Tec in Meiringen.
- Sofern es sich beim Auftragsgegenstand um einen Gegenstand handelt, welchen der Kunde zur Leistungserbringung durch Schläppi Race-Tec dieser zur Verfügung stellen muss, hat der Kunde für die Kosten der Zuführung zur Werkstatt von Schläppi Race-Tec in Meiringen aufzukommen.
- Nachbesserungen bei Leistungen werden ausschliesslich in der Werkstatt von Schläppi Race-Tec in Meiringen durchgeführt, soweit nichts anderes vereinbart.
11. Sachmängelhaftung
- Dem Kunden obliegt im Rahmen des Abnahmeverfahrens des Leistungsgegenstandes dessen Prüfung hinsichtlich allfälliger Mängel (vgl. § 9.1). Diese müssen Schläppi Race-Tec gegenüber unverzüglich schriftlich mitgeteilt und angezeigt werden.
- Unterlässt der Kunde allfällige Mängelanzeigen gegenüber Schläppi Race-Tec innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab dem der Abnahme folgendem Tag, gelten die von Schläppi Race-Tec erbrachten Leistungen als mängelfrei und die Lieferung bzw. Leistungserbringung als genehmigt.
- Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln infolge der Leistungserbringung durch Schläppi Race-Tec verjähren nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme durch den Kunden, soweit nicht in den folgenden Absätzen etwas anderes vereinbart wird.
- Im Fall begründeter Sachmängelhaftungsansprüche erfolgt nach Wahl von Schläppi Race-Tec Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Der Kunde ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Falls Schläppi Race-Tec die Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich angesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. - Für die in den Bereichen Fahrzeug- und Fahrwerksumbau von Schläppi Race-Tec vorgenommen Arbeiten gelten für die eingebauten Materialien die Gewährleistungsbestimmungen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten. Sämtliche Gewährleistungsansprüche in diesen Bereichen sind direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten geltend zu machen.
- Die Gewährleistung erlischt vollständig, wenn der Leistungsgegenstand vom Kunden oder von einem von diesem bezeichneten Dritten verändert wird. Dies gilt auch, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte versucht, bzw. versucht hat, die Mängel ohne Zustimmung von Schläppi Race-Tec zu beseitigen.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, welche Schläppi Race-Tec nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
- Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es sich bei allfällig von Schläppi Race-Tec verbauten Motorsportteilen um kurzlebige Hochleistungsprodukte handelt, die in der Regel nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen sind. In einem solchen Fall erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis. Schläppi Race-Tec übernimmt – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung – keine Gewähr dafür, dass der Auftragsgegenstand den Anforderungen der Strassenverkehrsgesetzgebung genügt.
- Sofern der Kunde ein von Schläppi Race-Tec erworbenes Produkt in jeglicher Form weitergibt, ist er für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften verantwortlich. Verändert der Kunde das von Schläppi Race-Tec erworbene Produkt, ist er Schläppi Race-Tec und dem Käufer bzw. allfälligen Dritten gegenüber für die daraus entstehenden Schäden haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.
12. Haftung für sonstige Schäden
- Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird im Rahmen des gesetzlich zulässigen wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verschweigung von Fehlern bzw. arglistiger Täuschung durch Schläppi Race-Tec.
- Schläppi Race-Tec haftet für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von zentralen Vertragspflichten. Als zentrale Vertragspflichten gelten die wesentlichen Vertragspflichten, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertrauen darf. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von zentralen Vertragspflichten ist die Haftung von Schläppi Race-Tec begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für Schläppi Race-Tec vorhersehbaren Schadens. Der Verzugsschaden beim Kunden ist auf 5 % des Kaufpreises begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Schläppi Race-Tec für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung wegen Lieferverzuges von Schläppi Race-Tec ist in § 6 dieser Bedingungen abschliessend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen Schläppi Race-Tec gelten die Regelungen in § 11 dieser Bedingungen (Haftung für Sachmängel) entsprechend.
- Erklärungen von Schläppi Race-Tec im Zusammenhang mit dem Vertrag (Leistungsbeschreibung) beinhalten im Zweifel keine Übernahme einer zusätzlichen Garantie. Die Übernahme einer zusätzlichen Garantie durch Schläppi Race-Tec bedarf deren ausdrückliche schriftliche Erklärung.
- Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
- Schläppi Race-Tec übernimmt keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn, mögliche mittelbare oder indirekte Schäden, die dem Käufer oder einem Dritten im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand entstehen können.
- Schläppi Race-Tec übernimmt insbesondere keine Haftung für allfällige Schäden jeglicher Art, welche dem Kunden aufgrund einer von diesem gewünschten Änderungen bzw. Anpassungen (§ 7) entstehen.
13. Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche gelieferten Gegenstände sowie eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate, die nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, verbleiben bis zur Begleichung der gesamten, auch künftigen Forderung von Schläppi Race-Tec aus der Geschäftsverbindung zum Kunden, im Eigentum von Schläppi Race-Tec.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zum Nachteil von Schläppi Race-Tec, jede Veräusserung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Auftragsgegenstandes an Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von Schläppi Race-Tec unzulässig. Die aus einem möglichen Weiterverkauf des Leistungsgegenstands entstehenden Forderungen des Kunden gegenüber Dritten, tritt der Käufer zur Sicherung noch nicht beglichener Forderungen an Schläppi Race-Tec ab.
- Der Kunde hat den Auftragsgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln, sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu halten. Vernichtung, Beschädigung und Pfändung des Auftragsgegenstands sind Schläppi Race-Tec unverzüglich mitzuteilen, im Falle der Pfändung ist ausserdem der Vollstreckungsbeamte sofort auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen, und auch Schläppi Race-Tec ist unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Alle mit der Geltendmachung des Eigentumsrechts von Schläppi Race-Tec entstehenden Unkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
- Gerät der Kunde trotz Fristsetzung schuldhaft in Zahlungsverzug, ist Schläppi Race-Tec ermächtigt, den Leistungsgegenstand beim Kunden abzuholen. Rückholkosten gehen zu Lasten des Kunden.
14. Ersatzteile
- Ist bei der Auftragserteilung nichts anderes vereinbart worden, so gehen die allenfalls zu ersetzenden Teile in das Eigentum von Schläppi Race-Tec über.
15. Erweitertes Pfandrecht
- Schläppi Race-Tec steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages allenfalls in ihren Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
- Schläppi Race-Tec ist zur Pfandverwertung im Wege freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die schriftliche Benachrichtigung an die letzte Anschrift des Bestellers.
- Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.
16. Urheber-, Design- und Markenrecht
- Alle aufgrund des bestehenden bzw. sich anbahnenden Rechtsverhältnisses mit dem Kunden allfällig abgegebenen Unterlagen, Muster, Skizzen und Daten verbleiben im Eigentum von Schläppi Race-Tec. Die Geltendmachung allfälliger Urheber-, Marken-, Designrechte und dergleichen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Die Weiterreichung der abgegebenen Angebotsunterlagen an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Schläppi Race-Tec nicht erlaubt.
17. Datensicherung und Zugang zur Website
- Die Server von Schläppi Race-Tec sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Kunden ist bekannt, dass für alle Vertragsparteien die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg abgehört werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für integrierte Anwendungen wie Weblogs, Usermessages, etc. und für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Webseite von Schläppi Race-Tec übermittelten Daten wird daher nicht gewährleistet.
- Schläppi Race-Tec garantiert nicht, dass deren Webseite jederzeit und für unbeschränkte Dauer erreichbar ist und zur Verfügung steht. Falls durch ausser-/planmässige Wartungs- und Serviceumfänge nur eingeschränkter oder gar kein Zugriff auf die Webseite möglich sein sollte, wird Schläppi Race-Tec bemüht sein, den Fehler schnellstmöglich zu beheben.
18. Information zum Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden von Schläppi Race-Tec nur erhoben, wenn sie der Kunde Schläppi Race-Tec von sich aus zur Vertragsabwicklung zur Verfügung stellt. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gespeichert und verarbeitet. Die bei dieser Gelegenheit eingegebenen personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung sowie zur Bearbeitung der Anfragen des Kunden genutzt.
- Schläppi Race-Tec gibt personenbezogene Daten einschliesslich der Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon ist im Rahmen der Vertragsabwicklung die Übermittlung von Daten an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Ware erforderlich ist sowie das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
- Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreisbezahlung werden die Daten des Kunden mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gespeichert, nach Ablauf dieser Fristen jedoch gelöscht, sofern der Kunde in die weitere Verwendung seiner Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat.
19. Zusätzliche Bestimmungen des Onlineshops „shop4race“
- Die nachfolgenden Bestimmungen, stellen Präzisierungen bzw. Abweichungen zu den Bestimmungen von 1- § 18 dar und gelten ausschliesslich für rechtsgeschäftliche Handlungen zwischen Schläppi Race-Tec und den Kunden im Bereich des Onlineshops „shop4race“. Sofern hierfür keine weitergehenden Bestimmungen vorhanden sind, gelten die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingen von Schläppi Race-Tec.
- Angebot, Vertragsabschluss und Preis:
- Die auf dem Onlineshop „shop4race“ dargestellten Produkte und Dienstleistungen (inkl. der jeweiligen Verfügbarkeitsanzeige) stellen keine rechtlich bindenden Angebote von Schläppi Race-Tec dar. Es handelt sich bei diesen Angaben lediglich um eine Einladung des Kunden zur Antragstellung.
- Die im Onlineshop „shop4race“ genannten Artikelpreise können sich jederzeit und ohne Vorankündigung durch Schläppi Race-Tec ändern.
- Schläppi Race-Tec behält sich das Recht vor, Kunden jederzeit ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
- Schläppi Race-Tec nimmt nur Bestellungen entgegen, welche zu einer Lieferung innerhalb der Schweiz führen.
- Erst durch das Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ im letzten Schritt des Bestellprozesses geben die Kunden eine verbindliche Willensäusserung zum Vertragsabschluss betreffend aller zu diesem Zeitpunkt sich in ihrem Warenkorb befindlichen Produkt bzw. Dienstleistungen ab.
- Beim Endbetrag für alle, sich zum Zeitpunkt der verbindlichen Willensäusserung des Käufers in dessen Warenkorb befindlichen Produkte bzw. Dienstleistungen, sind die jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuern inbegriffen.
- Der Kaufvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Schläppi Race-Tec an die zuvor vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zustande.
- Der abgeschlossene Vertrag wird einzig im System von Schläppi Race-Tec gespeichert und dem Kunden wird lediglich eine Auftragsbestätigung zugestellt. Nach Abschluss der Bestellung durch den Kunden ist der vollständige Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht länger über das Internet für den Kunden zugänglich.
- Zahlungsmodalitäten:
- Bestellungen, welche über den Onlineshop „shop4race“ getätigt werden, müssen grundsätzlich vollumfänglich zum Voraus bezahlt werden.
- Schläppi Race-Tec kann bisherigen Kunden, welche bereits über ein Kundenkonto verfügen, die Möglichkeit der Bestellung auf Rechnung gewähren.
- Eine Beschränkung der einmal erteilten Möglichkeit zur Bestellung auf Rechnung durch Schläppi Race-Tec ist ausdrücklich vorbehalten und kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen erfolgen.
- Die für die Vorauszahlung notwendige Bankverbindung von Schläppi Race-Tec ist im Impressum unter https://www.schlaeppi-racetec.ch ersichtlich.
- Zahlungsverzug des Kunden:
- Bezahlt der Kunde für die bestellte Ware bzw. Dienstleistung die Rechnung bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin (Verfalltag) nicht, so befindet er sich ohne weitere Mahnung in Verzug.
- Für jede Mahnung von Schläppi Race-Tec an den Kunden wird in der Folge eine zusätzliche Mahngebühr von mindestens CHF 20.00 auf den jeweils ausstehenden Forderungsbetrag von Schläppi Race-Tec erhoben, welche in jedem Fall vom Kunden zu begleichen ist.
- Sämtliche weitere Auslagen und Aufwendungen von Schläppi Race-Tec im Zusammenhang mit der Einforderung der ausstehenden Forderungen gegenüber dem jeweiligen Kunden (inkl. Inkassokosten und Verzugszins), gehen ausschliesslich zu dessen Lasten.
- Lieferung:
- Für Falschlieferungen aufgrund von nicht korrekten bzw. nicht vollständigen Angaben des Kunden ist Schläppi Race-Tec nicht verantwortlich. Der Kunde ist im Rahmen der Bestellung zur Überprüfung bzw. Korrektur/Vervollständigung der angegebenen Daten verpflichtet. Allenfalls anfallende zusätzliche Kosten aufgrund von Falschlieferung gehen zu Lasten des Kunden.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehen die anfallenden Lieferkosten vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
- Die Lieferung der entsprechenden Produkte bzw. die Erbringung der Leistung durch Schläppi Race-Tec erfolgt in Fällen der Vorauszahlung erst nach dem Eingang der entsprechenden Zahlung.
- Die Lieferzeiten der bestellten Produkte betragen zwischen 2-4 Tagen. Dies ist unter anderem auch vom Umfang der vom Kunden getätigten Bestellung abhängig. Schläppi Race-Tec hält in der Auftragsbestätigung die als verbindlich zu erachtenden Lieferfristen fest.
- In Bezug auf möglicherweise auftretende Lieferungsprobleme bzw. Änderungen durch den Kunden finden die zuvor erwähnten Allgemeinen Bestimmungen sinngemäss Anwendung.
- Eigentumsrechte am Kaufgegenstand:
- Bis zur vollständigen Zahlung gemäss der Auftragsbestätigung verbleibt das jeweilige Produkt bzw. verblieben die jeweiligen Produkte im Eigentum von Schläppi Race-Tec.
- Stornierung der Bestellung durch den Kunden:
- Eine allfällige Stornierung der Bestellung ist innerhalb von 3 Tagen Schläppi Race-Tec schriftlich mitzuteilen.
- Die aufgrund der Stornierung angefallenen Kosten von Schläppi Race-Tec sind vom Kunden zu begleichen. Mindestens ist aber eine Stornierungsgebühr von CHF 10.00 zu bezahlen.
- Handelt es sich nicht um Lagerartikel, sondern um Artikel, welche Schläppi Race-Tec für den Kunden bei ihren Lieferanten bestellt, so ist eine Stornierung der Bestellung grundsätzlich nicht möglich. Erklärt sich Schläppi Race-Tec trotzdem mit einer Stornierung der Bestellung einverstanden, so werden dem Kunden auch die daraus entstanden zusätzlichen Kosten verrechnet.
- Gewährleistung:
- Der Kunde hat die bestellten Artikel nach Erhalt auf ihre Mängelfreiheit zu prüfen. Allfällige entdeckte Mängel müssen Schläppi Race-Tec innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten gilt die Ware als Mängelfrei.
- Schläppi Race-Tec übernimmt für alle angebotenen Produkte keine weiterreichende Garantie. Diese Ansprüche sind jeweils direkt gegenüber dem Hersteller bzw. Garantiegeber geltend zu machen.
- Es ist die Aufgabe des Kunden, sämtliches Material (Verpackung, Anleitung, etc.) und die Dokumente (Rechnungen, Lieferscheine, etc.) zu verwahren, welche zur Geltendmachung von allfälligen Garantieansprüchen benötigt werden.
- Umtausch / Rücksendung:
- Der Umtausch bzw. die Rücksendung von Produkten ist nur nach vorhergehender Absprache mit Schläppi Race-Tec und deren ausdrücklicher Zustimmung möglich.
- Die Absicht zum Umtausch bzw. der Rücksendung muss Schläppi Race-Tec innert 7 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Ware mitgeteilt werden.
- Ausgeschlossen von der Rücksendung bzw. vom Umtausch sind insbesondere bereits gebrauchte Produkte oder Waren gemäss Sonderanfertigungswünschen des Kunden. Selbiges gilt auch für Produkte mit speziellen Hygienebestimmungen, soweit keine Herstellungs- oder Materialfehler vorliegend sind. Spezielle Produkte, welche im Rahmen der Liquidation oder sonstiger Rabattaktion durch Schläppi Race-Tec veräussert werden sind vom Umtausch und der Rücksendung ausgeschlossen.
- Produkte, welche gemäss der Absprache mit Schläppi Race-Tec zurückgesendet bzw. umgetauscht werden können, müssen dieser originalverpackt und in wiederverkaufsfähigem Zustand zugesendet werden. Die dafür anfallenden Versandkosten zur Adresse von Schläppi Race-Tec sind vom Kunden zu tragen.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das schweizerische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz von Schläppi Race-Tec in Meiringen (BE). Schläppi Race-Tec ist jedoch dazu berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen. Die Parteien werden sich bemühen, vor der Anrufung des Gerichts, etwaige Streitigkeiten auf gütlichem Wege beizulegen.
- Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche oder die ihr am nächsten kommende Bestimmung.