Allgemein
Neue DTC-Norm bezüglich Frontalaufprall / anti-submarining
Ihr Auto ist mit 4-Punkt-Gurten, den sogenannten H-Gurten ausgerüstet? Wie verhält es sich in Bezug auf die Sicherheit im Falle eines Frontalaufpralls? Genau dieser Frage hat sich das DTC (Dynamic Test Center, Vauffelin) in den vergangenen Jahren intensiv gewidmet und verschiedenste Tests durchgeführt. Die Testergebnisse haben nun dazu geführt, dass das DTC seine Normen bezüglich Frontalaufprall angepasst hat.
Das sogenannte „submarining“, bei welchem der Fahrer unter dem Beckengurt durchrutscht, führt bei einem Frontalaufprall oftmals zu schwerwiegenden inneren Verletzungen. Dieses Verletzungsrisiko wird nun minimiert, indem ab 2019 bei neueren Fahrzeugen (d. h. bei Fahrzeugen, welche nach 2007 immatrikuliert wurden und somit der Insassenschutz-Regelung unterliegen) neu nur noch 6-Punkt-Gurte für die Strasse zugelassen werden. Der permanent angelegte Schrittgurt verhindert das submarining und sorgt dafür, dass der Fahrer fix im Sitz bleibt.
Welche Auswirkungen hat nun die Reglementsänderung auf mein Fahrzeug? Hierzu gibt es verschiedene Szenarien:
SCHLÄPPI RACE-TEC hat sich entsprechend vorbereitet und in Zusammenarbeit mit SCHROTH einen 6-Punkt-Gurt entwickelt, welcher den neuen DTC-Vorgaben entspricht. Er wird ab sofort für den Fahrzeugumbau verwendet und ist im Online-Shop ab Lager erhältlich.
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